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1. Internationaler Türkisch Angora & Van Club e.V.

1. ITAVC e.V. „Katzenzucht- & -Schutzverein“ für alle Rassen

Internationaler Türkisch Angora und Van Club

Gemeinnütziger-Verein, eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal unter Aktenzeichen 15855

Bankverbindung: Sparkasse HRV, Konto-Nr.: 26 29 17 32, BLZ: 334 500 00, SEPA: IBAN: DE82 3345 0000 0026 2917 32 BIC: WELADED1VEL

 

§ 1 Der 1. Internationale Türkisch Angora und Van Club (1.ITAVC) e.V. mit Sitz in Velbert verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Geschäftsjahr beginnend ab: 1.1.1991. Der Club ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Velbert eingetragen.

 

§ 2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Tierschutzverein Velbert-Heiligenhaus e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 6 Ziel und Zweck:

a. Ursprünglich gegründet von Türkisch Angora und Van Züchtern, vereint der 1. ITAVC e.V. Züchter, Halter und Freunde aller Katzenarten und vertritt deren Interessen mit dem Ziel der Förderung der Rassekatzenzucht und der artgerechten Haltung als Haustier, ebenso die Betreuung in der Zucht und Reinerhaltung türkischer Katzenrassen; weiter eine Unterstützung in der gesunden Zucht aller Katzenarten. Es gelten die allgemein gültigen Standards.

b. Der Tierschutzgedanke wird durch Aufklärung vertreten und durch Belehrung gefördert. Hier soll der Club eine gute Hilfe sein.

c. Artenschutz aller ursprünglichen Katzenarten - einschließlich Hauskatzen - und dies auf internationaler Basis.

d. Der Club bildet sachkundige Katzenhalter aus, die bei den Mitgliedern eine Zwinger- bzw. Wurfkontrolle durchführen können; dies im Rahmen eines Zuchtwartes.

e. Der Club kann sich ggf. einer Dachorganisation anschließen.

f. Der Club gibt eine Zeitschrift heraus mit Informationen über alles was Haltung, Zucht und Ausstellung betrifft, diese erscheint 2x jährlich.

g. Der Club führt ein eigenes Zuchtbuch und erstellt Ahnentafeln.

 

§ 7 Mitgliedschaft:

Ordentliches Mitglied (Vollmitglied)

a. Mitglied des Clubs kann jeder Geschäftsfähige werden. Minderjährige bedürfen der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

b. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt schriftlich beim Vorsitzenden des Clubs.

c. Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Beschluss des Vorstandes sowie der Mitgliederversammlung als Anerkennung für hervorragende Verdienste um den 1. ITAVC e.V. verliehen werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

d. Jede neue Mitgliedschaft wird in der Clubzeitschrift veröffentlicht. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages sowie eine spätere Kündigung wird dem Betroffenen in schriftlicher Form mitgeteilt und bedarf keiner Begründung. Hierüber entscheidet der Vorstand.

e. Alle Vollmitglieder sind in gleicher Weise stimmberechtigt. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Tod, Streichung oder Ausschluss. Ist die Streichung oder der Ausschluss durch den Vorstand erfolgt, so wird dies in der Clubzeitschrift mitgeteilt. Nach Ausscheiden erlischt jeder Anspruch auf etwaige Forderungen.

f. Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen. Er ist spätestens 3 Monate vor Jahresende schriftlich per Einschreiben an die Geschäftsstelle zu richten.

g. Ist ein Mitglied mit einem Jahresbeitrag im Rückstand, so kann die Streichung erfolgen und der Beitrag eingeklagt werden.

h. Nach Austritt ist ein Mitglied verpflichtet, jegliche rückständigen Zahlungen zu entrichten, dies gilt auch für andere Arten der Mitgliedschaft.

i. Aufnahmegebühr und Beitrag, die im voraus bis zum 31.1. jeden Jahres zu entrichten sind, werden jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Gebühren für sonstige Dienstleistungen (Zwingerschutz, Stammbäume, Ausstellungen usw.) bestimmt der Vorstand. Die ordentlichen Vereinsmitglieder haben die Beiträge im voraus auf das Bankkonto des Vereins zu entrichten. Die von der Mitgliederversammlung sowie dem Vorstand festgesetzten Gebühren sind verbindlich. Der Vereinsbeitrag beträgt für alle Vereinsmitglieder 40,-- Euro .Im Beitrag inbegriffen ist die Vereinszeitung " SHOW CATS ".

j. Ein vereinswidriges Verhalten, d.h. üble Nachrede gegenüber Clubmitgliedern sowie Rufschädigung des Clubs und mangelhafte Tierhaltung, wird als Verstoß gegen die Regeln des 1.ITAVC e.V. angesehen und hat den Ausschluss zur Folge.

 

§ 8 Organe des Clubs

Organe des Clubs sind:

1.Mitgliederversammlung

2. Der Vorstand

 

§ 9 Mitgliederversammlung

a. Der 1. Vorsitzende, der anlässlich einer Mitgliederversammlung als erstes neu zu wählen ist, kann anlässlich der Wahl der beiden anderen Vorstandsmitglieder ein Vetorecht dahingehend ausüben, dass die beiden anderen Mitglieder des Vorstandes statt mit einfacher Mehrheit mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder zu wählen sind.

b. Es findet alle vier Jahre eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, (Geschäftsjahr ist Kalenderjahr). Mitglieder, die sich für ein Vorstandsamt aufstellen lassen möchten, müssen mindestens 10 Jahre dem Verein angehören und dürfen bei Eintritt keinem anderen Verein angehört haben. Anträge sind 4 Wochen vor Wahltermin einzureichen.

Folgende Punkte fallen an:

Geschäftsbericht,

Wahl der Vorstandsmitglieder,

Regelung des Jahresbeitrages bzw. Aufnahmegebühr,

Beschlussfassung über Anträge,

Satzungsänderungen,

Clubordnungen oder sonstige Änderungen.

c. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn Clubinteressen dies erforderlich machen.

d. Die ordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen, einzuberufen. Für außerordentliche Mitgliederversammlungen beträgt die Frist zwei Wochen.

e. Eine Satzungsänderung kommt mit Beschluss von 3/4 der erscheinenden stimmberechtigten Mitglieder zustande.

f. Die Vorstandsmitglieder werden bei der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre, danach ist eine Neu- oder Wiederwahl durchzuführen.

 

§ 10 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 natürlichen Personen inklusive der Rechtsämter, die Mitglieder des Vereins sein müssen und in keinem weiteren Katzenverein als Mitglied geführt werden.

Innerhalb des Vorstandes sind folgende Ämter zu besetzen:

- das Amt des 1. Vorsitzenden und des 2. Vorsitzenden

- " " " Schatzmeisters

- " " " Protokollführers (Schriftführers)

- " " " Obmanns im Rechtsausschusses

a. Gesetzliche Vertreter des Clubs im Sinne des § 26 des BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende sowie der Schatzmeister. Jeweils zwei der genannten Personen sind gemeinsam vertretungsbefugt.

b. Der 1. Vorsitzende ist für die Arbeit der Gruppen zuständig. Er wird durch die Gruppenvorstände in seiner Arbeit unterstützt. Zu seinem Haushaltbereich gehört der Rechtsausschuss.

c. Den Anordnungen des Vorsitzenden ist in jeder Hinsicht, soweit es im rechtlichen Sinne geschieht, nachzukommen.

 

§ 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, alle Einrichtungen des Clubs unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen in Anspruch zunehmen. Es wird eine Vereinszeitschrift erstellt. Mit dem Eintritt in den Verein verpflichten sich die Mitglieder:

a. alle Bestimmungen des Vereins und Beschlüsse seiner zuständigen Organe einzuhalten;

b. die Zucht und Haltung der Katzen ernsthaft und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften zu betreiben, die Tiere gewissenhaft zu pflegen, sie frei von Krankheiten zu halten und die Würfe in das Zuchtbuch eintragen zu lassen;

c. die Geschäftsstelle des Vereins von Krankheiten ansteckender Natur umgehend schriftlich zu unterrichten;

d. ihren finanziellen Verpflichtungen dem Verein gegenüber stets pünktlich nachzukommen.

e. in keinem weiteren Katzenzuchtverein als Vollmitglied eingetragen zu sein.

 

§ 12 Haftung

Der Verein haftet nicht für selbstverschuldete Schäden der Mitglieder und Schäden, die durch Mitglieder und/oder Teilnehmer an Veranstaltungen des Vereins verursacht wurden. Im übrigen ist die Haftung des Vereins auf das Vereinsvermögen beschränkt. Die Mitglieder haften nicht für den Club.

 

§ 13 Clubämter

a. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungskreis fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Abfassung des Jahresberichtes und Rechnungsabschlusses, Vorbereitung der Mitgliederversammlung, ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens, letzteres mit Ausnahme im Falle der Vereinsauflösung, die Aufnahme und den Ausschluss von Vereinsmitgliedern sowie die Verleihung und Anerkennung etwaiger Ehrenmitgliedschaften, Auszeichnung von Mitgliedern für besondere Verdienste, außerdem die Erstellung von Zucht- und Haltungsrichtlinien, Registriervorschriften und Richtlinien für die Erstellung von Ahnentafeln.

b. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig. Ungültige Stimmen und Stimmenenthaltungen werden nicht mitgezählt.

c. Alle Clubämter werden ehrenamtlich wahrgenommen. Ein Vorstandsmitglied kann 2 Ämter, ausgenommen die Ämter des § 26 BGB, wahrnehmen und besitzt dann auch ein gesondertes Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

d. Mitglied des Vorstandes kann nur derjenige werden, der dem Club mindestens 10 Jahre als ordentliches Mitglied angehört - und in keinem weiteren katzenspezifischen Verein Vollmitglied ist. Ebenso sollte er keinem vorherigen Katzenverein angehört haben.

e. Der Schriftführer:

Der Schriftführer führt den Schriftverkehr, soweit dieser nicht in den Bereich eines anderen Clubamtes fällt. Er erstellt Protokolle über alle Mitgliederversammlungen sowie Sitzungen des Clubvorstandes und des erweiterten Vorstandes. Unterzeichnende sind der Schriftführer und der 1. Vorsitzende.

f. Der Schatzmeister: Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und leitet die Clubgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden. Er ist mit Handlungsvollmacht für die laufenden Geschäfte des Clubs verantwortlich und verwaltet zusammen mit dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden das Vereinsvermögen. Er erstellt einen Jahreshaushaltsplan. Er ist ermächtigt, Aufwandsentschädigungen unter Berücksichtigung steuerlicher Richtlinien an Mitglieder in nachweisbarer Höhe zu bezahlen. Pauschalabgeltungen bedürfen der Zustimmung des erweiterten Vorstandes.

g. Die Zucht- und Haltungsrichtlinien werden vom Vorstand beschlossen. Die Gebühren in Zuchtangelegenheiten schlägt der Zuchtausschuss vor und wird durch die Mitgliederversammlungen beschlussfähig. Nach international anerkannten Richtlinien werden die Rassenstandards ausgearbeitet und ihre Auswirkung in der Zucht überwacht. Der Vorstand kann einen Zuchtwart beauftragen, unangemeldet Zwingerkontrollen durchzuführen, wenn er dies für angebracht hält. Ahnentafeln werden vom Club erstellt und vom Vorsitzenden des Clubs abgezeichnet.

h. Der Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss überwacht die Einhaltung der Satzung, Richtlinien, Geschäftsordnungen und Versammlungsbeschlüsse des Clubs. Er kann ohne Antrag tätig werden. Streitigkeiten innerhalb des Clubs werden nach erfolglosem Schlichtungsversuch vom Rechtsausschuss behandelt und entschieden. Dieser kann Bußgelder, Verwarnungen, Zuchtsperren, Ausstellungssperren (letzteres auf Zeit oder Dauer) verhängen, je nach Schwere der Verfehlung. Der Betroffene hat das Recht, einen Einspruch an den Rechtsausschuss zu leiten. Das endgültige Urteil des Rechtsausschusses ist jedoch unanfechtbar.

i. Die Redaktion

Der Club gibt eine Clubzeitschrift heraus, die von der Redaktionsleitung zusammengestellt wird. Berichte und Artikel werden vor der Veröffentlichung dem Vorstand zur Zustimmung vorgelegt und von der Geschäftsstelle aus versandt

§ 14 Auflösung des Clubs

Bei Auflösung der Körperschaft oder Wegfall Steuerbegünstigter Zwecke geht das Vereinsvermögen an den Tierschutzverein Velbert-Heiligenhaus e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind Liquidatoren. Sie können nur einstimmige Beschlüsse fassen (den Club schließen).

 


Beiträge und Gebühren

  • Hauptmitglied 40,00 € inkl. Vereinszeitung „Show Cats“ 2x jährlich

  • Zweitmitgl. in einer Familie mit Wahlberechtigung 20,00 €

  • Freundschafts- Fördermitglied 15,00 €

  • Aufnahmegebühr 10,00 €

  • Zwingerneuantrag im Aufnahmebetrag enthalten

  • Zwingerumschreibung im Aufnahmebetrag enthalten

  • Stammbaumgebühr (laminiert) 15,00 €

Geschäftsstelle:

Schulstr. 43, 42551 Velbert

Tel. 02051-8023320 / Fax 02051-8024553

 

E-Mail Adresse: info@1itavc.de

Homepage: http://www.1itavc.de

 

Ansprechpartner - Vereinsämter

Vorstandsmitglieder:

1.Vorsitzende: Gisela Römer

2.Vorsitzende: Jutta Beulen, Tel .0034-958384302

2. Voritzender in Vertretung: H.J. Stolte und

Obmann im Rechtsausschuss (Volljurist in Ruhe)

Schatzmeister: Rainer H.W. Römer, Kassenprüfung: Frau W. Stolte

Protokollführung: Jutta Beulen

Obmann im Gesundheitsausschuss: Joachim Holzberg, Tel. 0202-39314588

Anzeigenannahme und Beiträge zur Vereinszeitung: Geschäftsstelle des 1.ITAVC e.V.

Farbbestimmung auf unseren Ausstellungen ist für Mitglieder kostenfrei.

 

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42551 Velbert

Tel.: 0 20 51 - 80 233 20
Fax: 0 20 51 - 80 245 53

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